Über Certchain


Einleitung und Ziel

Die Qualität von Betonteilen wird definiert über die Leistungsfähigkeit und Dauerhaftigkeit, äußere Beschaffenheit und optische Anforderungen. Diese Faktoren werden durch bekannte Nachweise in Form von Übereinstimmungszertifikaten, Produktzertifikaten und Zertifikaten über die Verwendbarkeit bestätigt. Sie werden heutzutage als selbstverständlich vorausgesetzt und sind für Auftraggebern nicht mehr die wichtigsten Kriterien bei der Auswahl von Bauarten und Bauteilen.
Der sensible und sorgsame Umgang mit den natürlichen Ressourcen, mit Energie, Schadstoffen und der Umwelt insgesamt bestimmt die gesellschaftlichen Meinung, und dadurch auch den Wunsch, wie und mit welchen Materialien gebaut werden soll. Ein wichtiger Beitrag dazu ist die zirkuläre Wertschöpfung, bei der Baustoffe aus Bauwerken am Ende ihrer Lebensdauer einer gleichwertigen Wiederverwertung unkompliziert und verlässlich zugeführt werden können.

Auch hierbei kann der Werkstoff Beton seine guten Eigenschaften zeigen, denn er ist besonders geeignet, um ihn wiederzuverwerten, zu recyceln.

Wenn ein Bauwerk mit seinen Bauteilen das Ende der Lebensdauer erreicht hat und abgerissen wird, kommt der Moment, in dem der verwendete Beton vom Baustoff zum Wertstoff wird. Der Altbeton wird zu rezyklierter Gesteinskörnung aufbereitet, aus der dann erneut Beton hergestellt werden kann. Für eine qualifizierte Wiederverwertung im Sinne eines echten Recyclings müssen dann detaillierte Informationen über die ursprünglich enthaltenen Stoffe vorliegen, oder es müssen dann aufwändige und engmaschige Prüfungen erfolgen.
So wird hierzu in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) festgelegt: „Vor Umbau, Rückbau oder Abriss eines Bauwerkes ist zunächst durch Inaugenscheinnahme und Auswertung vorhandener Unterlagen festzustellen, ob mit einer Schadstoffbelastung des dabei anfallenden Materials gerechnet werden muss“. Auch die DAfStb-Richtlinie „Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620“ enthält Unterschiede in den erforderlichen Verifizierungsprüfungen, die davon abhängen, ob Informationen über die ursprünglich verwendeten Gesteinskörnungen vorliegen, oder nicht. Zusammen mit der DIN 4226-101 stehen Regelwerke zur Verfügung, mit denen das Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes NRW (Landeskreislaufwirtschaftsgesetz LKrWG), der Gewährleistung eines hochwertigen Recyclings im Rahmen der Kreislaufführung mineralischer Bauabfälle durch geeignete und qualitätsgesicherte rezyklierte Gesteinskörnungen insbesondere in Recyclingbeton gleichberechtigt mit Baustoffen eingesetzt werden können, die auf der Basis des Einsatzes von Primärrohstoffen hergestellt wurden.

Bereits heute sind also Regelungen vorhanden, die für den Einsatz rezyklierter Gesteinskörnung beachtet werden müssen. Beton ist damit ähnlich befähigt für eine zirkuläre Wertschöpfung, wie es bereits bei anderen Materialien wie z.B. Stahl, Glas und Papier der Fall ist.

Damit die zirkuläre Wertschöpfung einfach und kostengünstig gelingt, müssen Betonteile, auch im Vergleich zu anderen Materialien und Bauweisen, über klare und verlässliche Nachweise als Lösungsangebot verfügen. Das deutsche Baurecht ist hierzu nicht in der Lage. Seine Komplexität und sein föderaler Ansatz erfordern für eine zielsichere Interpretation umfangreiches Expertenwissen.

CertChain liefert auf freiwilliger, privatrechtlicher Ebene die Voraussetzungen für ein Zertifikat, das diese Lücke schließt und für zukünftige Wiederverwertungen von Betonteilen als Nachweis dient, das CertChain-Zertifikat.

Die in unterschiedlichen technischen Regeln, Gesetzen und Verordnungen enthaltenen Anforderungen an die Ausgangsstoffe und die Betone für Betonteile werden zusammengeführt. Dadurch kann für alle interessierten Parteien eine verständliche, unabhängige Aussage darüber getroffen werden, dass Betonteile auch am Ende ihrer Verwendung einen Wertstoff darstellen, ausgedrückt durch das Zertifikat über Betonteile als Rohstoff in der zirkulären Wertschöpfung (CertChain-Zertifikat). Sie können aufbereitet und erneut für die Produktion hochwertiger Betonteile verwendet werden

Dabei kommt den zertifizierten Herstellern zugute, dass die Qualität ihrer Ausgangsstoffe für den Beton, aus dem Betonteile hergestellt werden, bereits seit über 70 Jahren durch Güteschutzgemeinschaften überwacht und zertifiziert wird. Dadurch ist der Aufwand für die Hersteller zur Erlangung des CertChain-Zertifikates im Allgemeinen gering. Außerdem kann sich die mit dem Zertifikat verbundene Aussage auch auf vorliegende, historische Zeiträume erstrecken.

Das Zertifikat ist geeignet, um in zukünftige, europäisch geforderte Dokumentationssysteme, z.B. „building logbook“  implementiert zu werden.

Wie bei allen Informationen über Bauwerke, gelingt die Archivierung und Weitergabe während der Nutzungsdauer bis zum Ende der Nutzung nur dann, wenn die Baubeteiligten gemeinsam mit den Betreibern und Inhabern eines Bauwerkes geeignete Maßnahmen dafür ergreifen. Die Fragestellung, welche Betonteile von welchem Hersteller in einem Bauvorhaben verwendet wurden, ist nicht Gegenstand des CertChain-Zertifikates.

Die CertChain-Zertifikate werden unbefristet und öffentlich zugänglich zur Verfügung gestellt und gesichert auf der Plattform www.CertChain.eu, ebenso wie in separaten, geschlossenen Bereichen.
Auskünfte über Zertifikate werden kostenfrei erteilt.